Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FMM-Parking Holzgünz
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FMM-Parking Holzgünz, Bgm.-Merk-Str. 5, 87752 Holzgünz (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung von Stellplätzen sowie ergänzende Dienstleistungen (insbesondere Shuttle-Service, Valet-Service, Fahrzeugbewegung und Reinigung) im Rahmen des Parkservices am Flughafen Memmingen (FMM).
§2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden für den gebuchten Zeitraum einen Stellplatz zur Verfügung.
- Der genaue Standort kann variieren und wird vor Anreise mitgeteilt.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
- Optional gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Shuttle oder Valet) sind Bestandteil des Vertrags.
- Bei Schlüsselabgabe ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug während der Parkdauer zu bewegen und umzuparken.
§3 Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Onlinebuchung
b) telefonische, schriftliche oder persönliche Buchung mit Bestätigung - Mit Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
- Alle Angaben (Fahrzeug, Zeitraum, Personen, Flugdaten) müssen korrekt und vollständig sein.
- Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Buchung angegebenen Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
- Zahlungsarten: Online-Zahlung, Vorkasse, Bar- oder Kartenzahlung vor Ort.
- Zusatzkosten können entstehen für:
- zusätzliche Personen im Shuttle
- Sperrgepäck
- Nachtzuschläge
- verlängerte Parkdauer
- Sonderfahrten
- Erfolgt keine Zahlung bis zum vereinbarten Anreisetermin, ist der Anbieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
§5 Stornierung & Rücktritt
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich.
- Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichterscheinen werden 100 % des Buchungspreises berechnet.
- Bei vorzeitiger Rückkehr oder Nichtinanspruchnahme erfolgt keine Erstattung.
- Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über das ursprünglich gewählte Zahlungsmittel.
§6 Nutzung des Parkplatzes
- Das Fahrzeug muss zugelassen, verkehrssicher und haftpflichtversichert sein.
- Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Untersagt sind insbesondere: Reparaturen, Betanken und Fahrzeugwäsche.
- Der Anbieter ist berechtigt, Fahrzeuge umzuparken.
- Der Kunde hat das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und keine Wertgegenstände sichtbar zurückzulassen.
§7 Haftung
- Die Nutzung des Parkplatzes sowie aller angebotenen Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Verwahrungsvertrag, sondern um die Überlassung eines Stellplatzes. Eine besondere Obhutspflicht wird nicht übernommen.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt.
- Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden durch:
- Diebstahl, Einbruch oder Raub
- Vandalismus durch Dritte
- Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmung)
- höhere Gewalt
- Tiere (z. B. Marderbiss)
- andere Kunden oder unbekannte Dritte
- Eine Bewachung, Überwachung oder Verwahrung der Fahrzeuge erfolgt nicht.
- Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Bei Schlüsselabgabe und Valet-Service gilt:
- Fahrzeuge dürfen bewegt werden
- Haftung nur im Rahmen der vorstehenden Regelungen
- Normale Abnutzung und geringfügige Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar.
- Schäden sind unverzüglich bei Fahrzeugrückgabe zu melden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet nicht für Verspätungen im Shuttle- oder Valet-Service.
- Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
§8 Shuttle-Service
- Der Shuttle-Service erfolgt ausschließlich im gebuchten Zeitraum und gemäß den angegebenen Buchungsdaten.
- Der Shuttle-Service ist für bis zu 4 Personen pro Fahrzeug inklusive. Jede weitere Person kostet 2,50 € pro Fahrt.
- Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Parkplatz zu erscheinen. Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Bei nicht gemeldeter Verspätung besteht kein Anspruch auf sofortigen Transfer. Ist kein Platz verfügbar, erfolgt der Transport später oder auf eigene Kosten (z. B. Taxi).
- Falsche Personenanzahl kann zu Aufpreis oder Verweigerung der Beförderung führen.
- Flugdaten müssen korrekt angegeben werden.
- Der Rücktransport erfolgt nach telefonischer Meldung nach Landung. Wartezeiten sind möglich.
- Für Verzögerungen durch Verkehr, Wetter oder betriebliche Abläufe wird keine Haftung übernommen.
- Sonderfahrten (z. B. bei vergessenen Gegenständen oder zusätzlichem Transfer) werden mit 15,00 € pro Fahrt berechnet.
- Sonderfahrten erfolgen nur nach Verfügbarkeit und sind sofort vor Ort zu bezahlen.
§9 Schlüsselabgabe
- In bestimmten Zeiträumen ist Parken nur mit Schlüsselabgabe möglich.
- Der Anbieter ist berechtigt, das Fahrzeug zu bewegen und umzuparken.
- Die Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
§10 Reinigungsleistungen
- Reinigungsleistungen sind gesondert zu buchen.
- Es werden keine Reparaturen oder Schadenbehebungen durchgeführt.
- Für bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
§12 Valet-Service
- Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Flughafen Memmingen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben, bestehende Schäden mitzuteilen und keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu hinterlassen.
- Das Fahrzeug wird durch den Anbieter zum Parkplatz überführt und dort bewegt.
- Die Haftung richtet sich nach §7 dieser AGB.
- Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Treffpunkt am Flughafen. Wartezeiten sind möglich.
- Verspätungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
- Zusatzkosten können bei Verspätungen, Nachtannahmen oder Sonderfahrzeugen entstehen.
§13 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Holzgünz.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.